CFK Lamellen

Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich von CFK Lamellen

Zulassungsgegenstand

Zulassungsgegenstand ist ein Verfahren zur Verstärkung von Bauteilen aus Stahl- und Spannbeton. Im Bereich der Betondeckung der Zugzone des zu verstärkenden Bauteils werden dabei Schlitze eingeschnitten, in die jeweils eine kohlenstofffaserverstärkte Epoxidharzlamelle (CFK-Lamelle), genannt "Sto S&P CFK Lamelle", mit Hilfe eines Epoxidharzklebstoffs eingeklebt wird.

Anwendungsbereich

Die schubfest in die Schlitze im Bauteil eingeklebten "Sto S&P CFK Lamellen" dürfen zum Nachweis der Tragfähigkeit von Stahlbeton- und  Spannbetonbauteilen herangezogen
werden. Den   Lamellen  dürfen   planmäßig  nur  Zugkräfte  zugewiesen  werden.   Bei  größeren Schubbeanspruchungen  im   Betonbalken  müssen  die  Zuglamellen  zusätzlich  durch Schublaschen aus Stahl oder durch schubfest aufgeklebte Kohlefaserlaminate umschlossen werden. Durch die in Schütze eingeklebten CFK-Lamellen dürfen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile verstärkt werden.

Verstärkte Bauteile dürfen im Bereich der CFK-Lamellen direkter Sonneneinstrahlung bzw. wechselnder oder dauerhafter Durchfeuchtung nicht ausgesetzt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Umweltbedingungen DIN 1045:1988-07, Tabelle 10, Zeilen 1 bis 3, mit Ausnahme von Zeile 2, Satz 2 und Zeile 3, Satz 3 bzw. den Expositionsklassen XC1 (mit Ausnahme von ständig im Wasser liegenden Bauteilen) oder XC3 nach DIN EN 206-1:2001-07 entsprechen.

Andernfalls sind ein Oberflächenschutzsystem entsprechend der "DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" bzw. DIN 28052-1:2001-07 oder andere geeignete Schutzschichten vorzusehen. Die CFK-Lamellen dürfen mit Verwendung des Instandsetzungsmörtels "StoPox Mörtel standfest" für Bauteildauertemperaturen im Lamellenbereich bis 34 °C und ohne Verwendung des Instandsetzungsmörtels "StoPox Mörtel standfest" für Bauteildauer-temperaturen im Lamellenbereich bis 45 ÖC eingesetzt werden.

Die Herstellung der Klebeverbindung darf nur von Baustellenfachpersonal nach der "Richtlinie für den Eignungsnachweis zum Verstärken von Betonbauteilen durch in Schlitze verklebte CFK-Lamellen (Fassung Januar 2004)"1 ausgeführt werden. Für die Verstärkung von Spannbetonbauteilen sowie von Stahlbetonbauteilen, die sowohl durch Biegemomente als auch durch Längskräfte beansprucht wurden, sind zu prüfen, ob eine uneingeschränkte Anwendung der Zulassung möglich ist.